Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil v. 07.12.2015 - Az.: 6 U 54/13
Leitsatz:

Stadt Kiel haftet gegenüber der GEMA nicht für öffentliche Musikwiedergabe während der "Kieler Woche"

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.12.2015 - Az.: I-15 U 140/14
Leitsatz:

Unberechtigte Meldung an eBay-VeRI-Programm ist Wettbewerbsverstoß

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 03.12.2015 - Az.: 24 U 21/14
Leitsatz:

1. Ein Makler-Vertrag kommt nicht bereits deswegen zustande, weil ein Makler ein Angebot in einer Internetanzeige bewirbt und sich ein Kunde daraufhin meldet.
2. Das Online-Inserat eines Maklers ist  lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und noch kein verbindliches Angebot, da das Inserat sich einen unbestimmten Personenkreis wendet.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.12.2015 - Az.: 308 O 375/15
Leitsatz:

Keine Programmcodes zur Umgehung der Sperren auf "Bild.de" für AdBlocker-Nutzer

Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.12.2015 - Az.: 25 W (pat) 549/14
Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.12.2015 - Az.: 28 W (pat) 125/12
Landgericht Heidelberg, Urteil v. 02.12.2015 - Az.: 1 O 54/15
Leitsatz:

Hochladen von Fotos in eigene Internet-Cloud ist keine öffentliche Zurschaustellung von Bildern

Bundesgerichtshof, Urteil v. 02.12.2015 - Az.: I ZR 45/13
Leitsatz:

1. Wird auf einer Produktaufmachung eines Lebensmittels der unzutreffende Eindruck hervorgerufen, das Erzeugnis weise bestimmte Bestandteile auf (hier: blickfangmäßige Herausstellung von Bestandteilen von Himbeerfrüchten und Vanillepflanzen oder jedenfalls aus diesen Bestandteilen gewonnene Aromen), so kann auch die Zutatenliste im Einzelfall nicht ausreichen, die Irreführungsgefahr auszuräumen.
2. Bei nicht traditionellen Lebensmitteln sind als "normalerweise verwendete Zutaten" im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. d und Art. 17 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang VI Teil A Nr. 4 LMIV diejenigen Zutaten anzusehen, deren Verwendung der Verbraucher nach dem Aussehen, der Bezeichnung oder den bildlichen Darstellungen des Lebensmittels erwarten kann.
3. Aus Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken lassen sich bei Lebensmitteln keine Informationspflichten ableiten, die über die Informationspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel hinausgehen.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 02.12.2015 - Az.: I ZR 45/13
Leitsatz:

1. Wird auf einer Produktaufmachung eines Lebensmittels der unzutreffende Eindruck hervorgerufen, das Erzeugnis weise bestimmte Bestandteile auf (hier: blickfangmäßige Herausstellung von Bestandteilen von Himbeerfrüchten und Vanillepflanzen oder jedenfalls aus diesen Bestandteilen gewonnene Aromen), so kann auch die Zutatenliste im Einzelfall nicht ausreichen, die Irreführungsgefahr auszuräumen.


2. Bei nicht traditionellen Lebensmitteln sind als "normalerweise verwendete Zutaten" im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. d und Art. 17 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang VI Teil A Nr. 4 LMIV diejenigen Zutaten anzusehen, deren Verwendung der Verbraucher nach dem Aussehen, der Bezeichnung oder den bildlichen Darstellungen des Lebensmittels erwarten kann.


3. Aus Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken lassen sich bei Lebensmitteln keine Informationspflichten ableiten, die über die Informationspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel hinausgehen.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 02.12.2015 - Az.: 29 W (pat) 62/13