Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.01.2016 - Az.: I ZR 107/14
Leitsatz:

1. Die Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers gehört im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers.


2. Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 14.01.2016 - Az.: 30 W (pat) 557/13
Bundespatentgericht, Beschluss v. 14.01.2016 - Az.: 30 W (pat) 510/15
Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.01.2016 - Az.: I ZR 107/14
Leitsatz:

1. Die Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers gehört im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers.


2. Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich.


 

Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.01.2016 - Az.: I ZR 61/14
Leitsatz:

Wir helfen im Trauerfall


1. Aus einer an Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken orientierten Auslegung von § 1 Abs. 6 PAngV ergibt sich, dass bei einer Werbung unter Angaben von Preisen für Dienstleistungen, bei denen der Gesamtpreis aufgrund der Beschaffenheit des Produkts vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung für aufwandsabhängige Kosten mitzuteilen ist.


2. Ein Bestattungsunternehmer, der für seine Dienstleistungen unter Angabe von Preisen für einzelne Bestattungsarten wirbt, hat im Hinblick auf die bei jeder Beerdigung anfallenden, entweder in Form von Entfernungspauschalen oder anhand eines Kilometerpreises berechneten Überführungskosten die hierfür maßgeblichen Berechnungsparameter und deren Höhe anzugeben.


3. Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit Wirkung vom 10. Dezember 2015 neu eingeführte Bestimmung des § 3a UWG entspricht in ihrem Halbsatz 1 inhaltlich § 4 Nr. 11 UWG a.F. und ist in ihrem Halbsatz 2 um die Spürbarkeitsschwelle nach § 3 Abs. 1 und 2 Satz 1 UWG a.F. ergänzt worden. In der Sache hat sich durch die Gesetzesänderung für den Tatbestand des Rechtsbruchs nichts geändert.


 

Landgericht Berlin, Urteil v. 12.01.2016 - Az.: 15 O 557/14
Leitsatz:

"Entropay"-Zahlung bei Online-Buchung kein gleichwertiges Zahlungsmittel

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 12.01.2016 - Az.: 14 U 1425/15
Leitsatz:

Irreführende Werbung mit herabgesetzten Preisen,  wenn auf die zusätzlichen Entgelte nicht deutlich genug hingewiesen wird.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 12.01.2016 - Az.: 29 W (pat) 573/12
Leitsatz:

Netto Marken-Discount

Handel mit Dienstleistungen und hinreichend klare Bezeichnung der zusammengestellten Dienstleistungen in Klasse 35.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.01.2016 - Az.: 25 W (pat) 22/13
Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 07.01.2016 - Az.: 16 W 63/15
Leitsatz:

Artikel der Asta Uni Frankfurt über Pick-Up-Artist rechtswidrig