Urteile chronologisch
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.01.2016 - Az.: 38 O 52/15
- Leitsatz:
Der Einsatz des Postident-Spezial-Verfahrens gegenüber Verbrauchern ohne vorherige Belehrung über die Bedeutung und Tragweite der vorzunehmenden Unterschrift ist eine irreführende geschäftliche Handlung.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 26.01.2016 - Az.: 11 U 17/15
- Leitsatz:
Schadensersatz bei unerlaubter Nutzung von Fotos aus dem Modebereich
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 26.01.2016 - Az.: XI ZR 91/14
- Leitsatz:
1. Bei dem Nachweis der Autorisierung eines Zahlungsvorgangs mittels eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments ist nach § 675w Satz 3 BGB Voraussetzung einer Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises, dass auf Grundlage aktueller Erkenntnisse die allgemeine praktische Unüberwindbarkeit des eingesetzten Sicherungsverfahrens sowie dessen ordnungsgemäße Anwendung und fehlerfreie Funktion im konkreten Einzelfall feststehen.
2. Der Zahlungsdienstnutzer muss zur Erschütterung eines für die Autorisierung eines Zahlungsauftrags sprechenden Anscheinsbeweises keinen konkreten und erfolgreichen Angriff gegen das Authentifizierungsinstrument vortragen und beweisen, sondern kann sich auch auf außerhalb des Sicherheitssystems des Zahlungsdienstleisters liegende Umstände stützen, die für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang sprechen.
3. Es gibt keinen einen Anscheinsbeweis rechtfertigenden Erfahrungssatz, dass bei einem Missbrauch des Online-Bankings, wenn die Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments korrekt aufgezeichnet worden und die Prüfung der Authentifizierung beanstandungsfrei geblieben ist, eine konkrete grob fahrlässige Pflichtverletzung des Zahlungsdienstnutzers nach § 675v Abs. 2 BGB vorliegt.
4. Zur Anwendbarkeit der Grundsätze der Anscheinsvollmacht und eines Handelns unter fremdem Namen bei einem Missbrauch des Online-Bankings. - Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 25.01.2016 - Az.: 6 W 1/16
- Leitsatz:
Eine irreführende Online-Werbeaussage begründet auch einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verbreitung als Print-Druckwerk.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 25.01.2016 - Az.: 29 W (pat) 551/13
- Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil v. 22.01.2016 - Az.: 1 U 907/14
- Leitsatz:
Taxi-Zentrale darf Mitgliedern nicht Benutzung von "MyTaxi" verbieten
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 21.01.2016 - Az.: I ZR 274/14
- Leitsatz:
Ein Krankenversicherer behindert einen Versicherungsmakler, der an ihn im Hinblick auf einen Tarifwechsel eines Versicherungsnehmers ein unzumutbares und damit unzulässiges Korrespondenzverlangen gestellt hat, nicht dadurch gezielt in unlauterer Weise, dass er im Hinblick auf dieses Korrespondenzverlangen an den Versicherungsnehmer mit dem Hinweis herantritt, dass im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses die laufende Beratung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer einschließlich der Beratung über einen Tarifwechsel kostenfrei erfolgt.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 21.01.2016 - Az.: 6 W 7/16
- Leitsatz:
Abgrenzung des zulässigen Strukturvertriebs vom wettbewerbswidrigen Schnellballsystem
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 21.01.2016 - Az.: I ZR 274/14
- Leitsatz:
Ein Krankenversicherer behindert einen Versicherungsmakler, der an ihn im Hinblick auf einen Tarifwechsel eines Versicherungsnehmers ein unzumutbares und damit unzulässiges Korrespondenzverlangen gestellt hat, nicht dadurch gezielt in unlauterer Weise, dass er im Hinblick auf dieses Korrespondenzverlangen an den Versicherungsnehmer mit dem Hinweis herantritt, dass im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses die laufende Beratung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer einschließlich der Beratung über einen Tarifwechsel kostenfrei erfolgt.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 21.01.2016 - Az.: I ZR 252/14
- Leitsatz:
1. Die Unternehmereigenschaft im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG ist abstrakt zu bestimmen; es kommt nicht darauf an, ob der Anspruchssteller selbst konkret geschäftliche Handlungen der Art vornimmt wie derjenige, dessen Handeln er lauterkeitsrechtlich beanstandet.
2. Der Grundsatz, dass Hersteller von Waren im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu Einzelhändlern stehen, die gleichartige Waren an Verbraucher verkaufen, erfährt keine Einschränkung für Produkte, die ausschließlich über eigene Tochtergesellschaften vertrieben werden.
3. Wer im Internet mit "garantiert echten Meinungen" wirbt, muss deutlich darüber aufklären, dass ein zwischen Unternehmen und Kunden vorgesehenes Schlichtungsverfahren die Berücksichtigung negativer und neutraler Anbieterbewertungen einschränken kann.

