Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof, Urteil v. 25.02.2016 - Az.: I ZR 238/14
Leitsatz:

1. Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht.
2. Die Informationspflichten nach der Richtlinie 2000/31/EG und nach der Richtlinie 2011/83/EU bestehen im Grundsatz unabhängig voneinander.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 25.02.2016 - Az.: 30 W (pat) 513/14
Landgericht Dortmund, Urteil v. 23.02.2016 - Az.: 25 O 139/15
Leitsatz:

Voraussetzungen für Online-Verkauf nur an Gewerbetreibende

Bundesgerichtshof, Urteil v. 23.02.2016 - Az.: XI ZR 549/14
Leitsatz:

Erfordernis einer Hervorhebung der Pflichtangaben zum Widerrufsrecht

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.02.2016 - Az.: II ZR 48/15
Leitsatz:

Gesellschaftsrechtlicher Anspruch der Treugeber auf Auskunft über Namen und Anschriften weiterer Treugeber

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 18.02.2016 - Az.: 25b C 342/15
Leitsatz:

Streitwert bei illegaler Bootleg-CD auf Amazon.de iHv. 20.000,- EUR

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.02.2016 - Az.: I-15 U 54/15
Leitsatz:

Fernabsatzrechtliche Informationspflichten über Widerrufsbelehrung bei Printwerbung

Landgericht Köln, Urteil v. 17.02.2016 - Az.: 26 O 435/15
Leitsatz:

Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lufthansa sind rechtswidrig, da sie den Kunden einseitig benachteiligen:
"1. Die im Flugschein eingetragenen Reisedaten (Flugdatum, Flugnummer, Abflug- und Bestimmungsort, Name des Fluggastes) sind verbindlich und können unter Umständen nur gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr oder gar nicht verändert werden.
2. Sofern Sie an Ihrer Beförderung Änderungen vornehmen wollen, sind Sie verpflichtet, im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir weisen besonders darauf hin, dass gewisse Veränderungen keine, andere jedoch Erhöhungen des Flugpreises nach sich ziehen können."

Bundespatentgericht, Beschluss v. 15.02.2016 - Az.: 26 W (pat) 508/15
Bundespatentgericht, Beschluss v. 15.02.2016 - Az.: 26 W (pat) 67/13