Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 05.04.2016 - Az.: 11 U 113/15
Leitsatz:

Wann die Weitergabe von Produktkeys bei Computerprogrammen erlaubt ist

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 05.04.2016 - Az.: 4 U 138/15
Leitsatz:

Falsche Behauptungen gegenüber dem Vertragspartner (hier: über die Verjährung des Anspruchs) können einen irreführenden Wettbewerbsverstoß darstellen

Bundespatentgericht, Beschluss v. 04.04.2016 - Az.: 30 W (pat) 559/13
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 31.03.2016 - Az.: 5 U 96/14
Leitsatz:

Ein bei einer Kreuzfahrtreise zusätzlich anfallendes Service-Entgelt muss hinreichend deutlich angegeben werden.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 31.03.2016 - Az.: I ZR 86/13
Leitsatz:

a) Die in den §§ 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen vermitteln nach der Novellierung des Markengesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1191) für geografische Herkunftsangaben keinen lauterkeitsrechtlich, sondern einen kennzeichenrechtlich begründeten Schutz.
b) Die Bestimmung des § 127 Abs. 1 MarkenG ist unionsrechtskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine Gefahr der Irreführung über die geografische Herkunft des Produkts besteht, bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit der geografischen Herkunft etwa verbundene besondere Qualitäts- oder Eigenschaftsvorstellungen unberücksichtigt bleiben.
c) Ein Online-Händler ist für ein im eigenen Namen auf seiner Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot als Täter verantwortlich, auch wenn er sich bei der Ausgestaltung der Produktpräsentation eines dritten Unternehmers - hier seines Lieferanten - bedient.

Landgericht Wuppertal, Urteil v. 31.03.2016 - Az.: 12 O 126/15
Leitsatz:

"Heilpraktiker für Psychotherapie" ist keine irreführende Berufsbezeichnung

Bundesgerichtshof, Urteil v. 31.03.2016 - Az.: I ZR 160/14
Leitsatz:

1. Nutzt ein Rechtsanwalt seine Kontakte zu Medien, um über eine Berichterstattung zu aktuellen Rechtsstreitigkeiten vorrangig potentielle Mandanten auf seine anwaltlichen Dienstleistungen aufmerksam zu machen, liegt eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor.
2. Zwischen einem Rechtsanwalt und einem Anwaltsnotar, die beide am selben Ort im Bereich des Immobilienrechts tätig sind, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn abträgliche Äußerungen des Rechtsanwalts über die Notartätigkeit sich nachteilhaft auch im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit des Anwaltsnotars auswirken können.
3. Eine Tatsachenbehauptung im Sinne des § 4 Nr. 8 UWG 2008 kann ausscheiden und ein Werturteil vorliegen, wenn ein strafrechtlich relevanter Vorwurf erhoben wird, der eine komplexe rechtliche Würdigung erfordert und bei dem der wertende Gehalt der Äußerung einen etwaigen Tatsachenkern überlagert (hier: "Ich halte das für organisierte Wirtschaftskriminalität, bei der gezielt Anleger ruiniert werden").
4. § 4 Nr. 7 UWG 2008 ist inhaltsgleich in die Neufassung des § 4 Nr. 1 UWG übernommen worden, so dass ein Verstoß gegen § 4 Nr. 7 UWG 2008 zugleich die Voraussetzungen des § 4 Nr. 1 UWG erfüllt.
5. Der gegenüber einem Rechtsanwalt und Notar in einem Zeitungsartikel von einem Rechtsanwalt erhobene Vorwurf kriminellen Handelns und einer gezielten Ruinierung von Anlegern kann besonders schwer wiegen und auch in Abwägung mit der Meinungsfreiheit einen Unterlassungsanspruch wegen Herabwürdigung eines Mitbewerbers begründen, wenn dieser Bewertung im Kontext der Äußerung eine sachliche Grundlage fehlt.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 31.03.2016 - Az.: I ZR 31/15
Leitsatz:

Die Angabe eines um 5% überhöhten Vergleichspreises in der Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Landgericht Bochum, Urteil v. 31.03.2016 - Az.: 14 O 21/16
Leitsatz:

Fehlender Link zur OS-Schlichtungsplattform auf Webseite ist Wettbewerbsverstoß

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 31.03.2016 - Az.: 6 U 51/15
Leitsatz:

Umfang der Fundstellenangabe bei Werbung mit Testergebnissen