Streitwert bei illegalem Angebot von LP-Tonträger

Landgericht Bochum

Beschluss v. 11.08.2015 - Az.: I-8 O 263/15

Leitsatz

Der Streitwert für ein urheberrechtswidriges Angebot von 8 LP-Tonträgern liegt bei 40.000,- EUR.

Tenor

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
 
der P(...) ink Floyd Music Ltd.,

Antragstellerin,

(...)

gegen

(...)

Antragsgegner,

wird im Wege der einstweiligen Verfügung - wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung - gern.§§  935, 940, 937 II, 91, 890 ZPO, 97 UrhG angeordnet:

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, die LP-Tonträger

"P(...)"

"P(...)"

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"P(...)"

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"P(...)"

"P(...)"

"P(...)"

mit Darbietungen der Musikgruppe P(...) anzubieten, wie zuvor über die Website www.d(...).com geschehen und aus der Anlage Ast. 2 zur Antragschrift vom 07.08.2015 ersichtlich.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. Der Streitwert wird auf bis zu 40.000,- Euro festgesetzt.