(noch kein Leitsatz)

BayObLG

Beschluss v. 25.10.2002 - Az.: 5 St RR 287/02

Leitsatz

Sukzessive und jeweils auf Grund neuen Tatenschlusses erfolgte "Zugriffe" auf jeweils unterschiedliche kinderpornografische Daten im Internet mit anschließender Abspeicherung auf eigenen Datenträgern - mit welchem Datenumfang im Einzelfall auch immer - bilden jeweils zueinander in Tatmehrheit stehende Einzeldelikte gem. § 184 Abs. 5 S. 1 StGB.