(noch kein Leitsatz)
Leitsatz
Sukzessive und jeweils auf Grund neuen Tatenschlusses erfolgte "Zugriffe" auf jeweils unterschiedliche kinderpornografische Daten im Internet mit anschließender Abspeicherung auf eigenen Datenträgern - mit welchem Datenumfang im Einzelfall auch immer - bilden jeweils zueinander in Tatmehrheit stehende Einzeldelikte gem. § 184 Abs. 5 S. 1 StGB.

