Händler haftet für fehlerhafte Angaben bei der Online-Preissuchmaschine "Froogle"

Bundesgerichtshof

Urteil v. 18.03.2010 - Az.: I ZR 16/08

Leitsatz

Der Händler haftet für die irreführenden und damit rechtswidrigen Angaben auf der Online-Preissuchmaschine "Froogle". Dies gilt zumindest dann, wenn "Froogle" die Angaben unverändert übernimmt. Der Händler ist dann als Täter für den Rechtsverstoß verantwortlich.

Sachverhalt

Die Parteien vertrieben über das Internet Elektronikprodukte. In dem Online-Angebot von "Froogle" wurde eine Digitalkamera beworben, ohne dass dabei die Liefer- und Versandkosten angegeben wurden. Erst wenn die Kunden auf den Link klickten, gelangten sie zu der Webseite der Klägerin, auf welcher der Preis inklusive der Versandkosten und der Mehrwertsteuer aufgeführt war. Die Suchmaschine "Froogle" hatte dabei die Angaben des Händlers unverändert übernommen.

Die Klägerin war der Auffassung, dass diese Werbung gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO) verstoße und aufgrund der Irreführung wettbewerbswidrig sei.

Entscheidungsgründe

Die Richter gaben der Klägerin Recht.

Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass zwar ein Verstoß gegen die PAngVO im Allgemeinen nicht schon dann vorliege, wenn auf einer Internetseite nur der Preis einer Ware ohne Hinweis darauf genannt werde, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Lieferkosten anfielen. Denn, dass zusätzliche Versandkosten zu zahlen seien, wisse der Verbraucher. Daher reiche es aus, wenn der genaue Preis leicht erkennbar vor dem Bestellvorgang genannt werde.

Etwas anderes gelte allerdings nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts, wenn das Produkt nicht auf der eigenen Webseite, sondern bei einer Online-Preissuchmaschine beworben werde. Denn eine leichte Vergleichbarkeit der Preise sei dann nicht mehr gewährleistet, obwohl der Verbraucher dies gerade von einer Preissuchmaschine erwarte.

Da die Preissuchmaschine hier die Angaben des Händlers, welche dieser der Suchmaschine übermittel habe, eins-zu-eins übernommen habe, hafte nicht die Online-Preissuchmaschine für die Rechtsverletzung, sondern der Händler selbst als Täter.