"AUTOBINGOOO" darf Online-Datenbank von "autoscout24.de" auslesen

Oberlandesgericht Hamburg

Urteil v. 16.04.2009 - Az.: 5 U 101/08

Leitsatz

Das urheberrechtliche Datenbankrecht von "autoscout24.de" wird nicht verletzt, wenn ein Nutzer über die Software "AUTOBINGOOO" die Online-Börse nach Angeboten durchsucht. Im Verhältnis zum Gesamtvolumen entnimmt der Nutzer nur einen geringen Teil der Daten, so dass kein wesentlicher Teil der Datenbank vervielfältigt wird.

Sachverhalt

Bei der Klägerin handelte es sich um die Online-Automobilbörse "austoscout24.de". Auf der Internetseite konnten Verkaufsanzeigen für Kraftfahrzeuge eingestellt werden. Die Suchergebnisse erhielt der Nutzer, wenn er über eine Eingabemaske seine Suchkriterien angegeben hatte.

Die Beklagte bot die Software "AUTOBINGOOO" an, mittels derer die Daten mehrerer Online-Autobörsen gleichzeitig ausgelesen werden konnten. Über bestimmte Voreinstellungen zu Zeitintervallen und Suchkriterien wurden die Ergebnisse dem User angezeigt.

Die Klägerin war der Auffassung, dass ihre Datenbank unzulässigerweise vervielfältigt und ihre Rechte daran verletzt würden. Sie begehrte daher Unterlassung.

Entscheidungsgründe

Die Richter entschieden, dass kein urheberrechtlicher Verstoß vorliege und die Beklagte die Software weiterhin anbieten dürfe.

Grundsätzlich handle es sich bei der unter der Domain "autoscout24.de" erreichbaren Automobil-Onlinebörse um eine urheberrechtlich geschützte Datenbank, da die Klägerin diese allein verwalte und die Kosten sowie das wirtschaftliche Risiko dafür alleine trage. Der Hersteller habe das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil davon zu vervielfältigen oder zu verbreiten.

Eine Rechtsverletzung finde daher dann statt, wenn der User einen wesentlichen Teil der Datenbank vervielfältige. Dabei könne nicht auf die Summe aller Nutzer abgestellt werden, sondern darauf, ob die einzelnen Nutzer die Datenbank vervielfältigen. Das entnommene Datenvolumen müsse im Verhältnis zum Gesamtvolumen gesehen werden.

Im vorliegenden Fall sei es so, dass durch die automatisierte Suche in kurzen Abständen zwar auf die Datenbank zugegriffen werde. Der Zugriff werde sich aber immer nach denselben, vorher bestimmten Kriterien abspielen, so dass immer nur ein Teil der Datenbank ausgelesen werde. Angesichts der hohen Anzahl der erhältlichen Automarken in verschiedenen Modellen sowie Jahrgängen sei jeweils nur ein geringer Teil der Datenbank betroffen. Eine Urheberrechtsverletzung liege daher nicht vor.