Ausländischer Doktor-Titel "doctor prav" berechtigt nicht zur Abkürzung "Dr."
Leitsatz
Der Erwerb des slowakischen akademischen Grades "doctor prav" berechtigt in Deutschland nicht zum Tragen des Doktor-Titels mit der Abkürzung "Dr.".
Sachverhalt
Dem Kläger wurde der slowakische akademische Grad "doctor prav" (Abkürzung "JUDr.") verliehen. Ihm wurde seitens der Beklagten, der zuständigen Behörde, zunächst per E-Mail erklärt, dass der verliehene Grad "JUDr." in der Abkürzung "Dr." in Deutschland geführt werden durfte.
Ein halbes Jahr später bat der Kläger um Bestätigung, dass er den Doktor-Titel in der Abkürzung "Dr." tragen dürfe. Diesmal verneinte die Beklagte dies und sprach gegen den Kläger eine Untersagungsverfügung aus. Sie teilte darüber der Rechtsanwaltskammer mit, dass zumindest in Nordrhein-Westfalen, wo sie zuständig sei, der Titel in der Form "Dr." nicht getragen werden dürfe.
Gegen die Untersagungsverfügung der Behörde wandte sich der Kläger, weil er der Auffassung war, dass er berechtigt sei, den Titel "Dr." zu tragen.
Entscheidungsgründe
Die Richter wiesen die Klage ab.
Zur Begründung führten sie aus, dass es sich nicht um eine im Herkunftsland zugelassene Abkürzung handle und damit gegen das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verstoßen werde. Auch das slowakische Hochschulgesetz sehe vor, dass der Titel "doctor prav" zu "JUDr." abgekürzt werden dürfe. Eine Abkürzung zu "Dr." ergebe sich weder aus dem Gesetz noch aus der von der Universität verliehenen Promotionsurkunde.
Nach den rechtlichen Regelungen der Slowakischen Republik sei der akademische Grad "doctor prav" auch nicht in der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation einzustufen. Als "Bologna-Klassifikation" werde dabei die Einteilung der Studienabschlüsse bezeichnet, die der Qualifikation für den Europäischen Hochschulraum entspreche. Als gleichwertig werde dort ausdrücklich nur der "philosophiae doctor (PhD)" und der "artis doctor (ArtD)" genannt.
Daher sei die gegen den Kläger ausgesprochene Untersagungsverfügung rechtmäßig gewesen.

