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Vertrag wegen versehentlicher "Sofort-Kauf-Option" bei eBay kann wirksam angefochten werden
Landgericht Koeln, Urteil v. 30.11.2010 - Az.: 18 O 150/10 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Ein bei eBay geschlossener Kaufvertrag kann wirksam durch den Verkäufer angefochten werden, wenn die "Sofort-Kauf-Option ab 1,- EUR" nur versehentlich eingestellt und das angebotene Objekt tatsächlich für 1,- EUR verkauft wurde. Der Käufer hat dann keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.



Sachverhalt:

Der Kläger begehrte von dem Beklagten die Lieferung eines Whirlpools. Der Beklagte hatte den Whirlpool auf der Online-Auktionsplattform eBay zum Angebot bereitgestellt. Der Kläger nutzte die angegebene "Sofort-Kaufen-Option" und ersteigerte den Pool für 1,- EUR.

Der Beklagte erklärte nur kurze Zeit später in einer E-Mail an den Kläger, dass dieser den Artikel nicht erworben habe, da einem Mitarbeiter ein folgenschwerer Fehler unterlaufen sei. Die "Sofort-Kaufen-Option" sei versehentlich eingestellt worden, anstatt der Option "1 ,- EUR Startpreis".

Der Beklagte war der Auffassung, dass es sich nicht um einen Irrtum handle, eine wirksame Anfechtung des Kaufvertrages nicht vorliege und ihm die Lieferung daher zustehe.


Entscheidung:

Die Richter wiesen die Klage ab.

Sie erklärten, dass der Beklagte den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag wirksam angefochten habe. Der Beklagte habe bei Einstellung des Angebotes einem Erklärungsirrtum unterlegen, so dass ein Anfechtungsgrund gegeben sei. Er habe in der E-Mail glaubhaft erklärt, dass ein Mitarbeiter diese Option versehentlich eingestellt habe. Bei verständiger Wirkung hätte er diese wirtschaftlich völlig unsinnige Erklärung nicht abgegeben.

Zwar bestehe auch im Einstellen der Option "1,- EUR Startpreis" die Gefahr, dass das Höchstgebot letztlich unter dem tatsächlichen Wert von 8.000,- EUR bleibe, hieran hätte sich der Beklagte aber festhalten lassen müssen.




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