Werturteile in einem Online-Shop begründen keinen Schadensersatz-Anspruch <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Beschl. 12.02.2015 - Az.: 27 UI 3365/14).
Die Auseinandersetzung ist als "Fliegengitter"-Fall in der Öffentlichkeit bekannt geworden. Ein Amazon-Händler wehrte sich gegen die aus seiner Sicht unberechtigten Äußerungen eines Käufers auf der Online-Plattform und verlangte deswegen Schadensersatz im fünfstelligen EUR-Bereich.
Die Münchener Richter stuften den Anspruch als unbegründet ein.
Da es sich bei den Erklärungen des Beklagten durchgehend um zulässige Werturteile handle, seien diese von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt. Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile freie-meinungsaueusserung-contra-recht-am-eingerichteten-und-ausgeuebten-gewerbebetrieb--bundesgerichtshof-20141216 _blank external-link-new-window>(Urt.v. 16.12.2014 - Az.: VI ZR 39/14) habe diese Rechtsprechung erst vor kurzem erneut bestätigt
Der Händler habe daher weder einen Anspruch auf Unterlassung noch auf Schadensersatz.

