OLG Kalrsruhe: Werbung für "mild gesalzene" Maggi-Kindersuppen wettbewerbswidrig

Die Werbung für Kindersuppen des Herstellers Maggi mit der Aussage "mild gesalzen" ist wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mild-gesalzen-fuer-kinder-tuetensuppen-von-maggi-rechtswidrig-oberlandesgericht-karlsruhe-20160317 _blank external-link-new-window>(OLG Kalrsruhe, Urt. v. 17.03.2016 - Az.: 4 U 218/15).

Es handle sich bei der Erklärung um eine nährwertbezogene Aussage. Dies sei nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,12 g Natrium oder den gleichwertigen Gehalt an Salz pro 100 g bzw. 100 ml enthalte. Da dies nicht der Fall sei, liege ein Wettbewerbsverstoß vor.

Die Beklagtenseite hatte argumentiert, dass die Angabe "mild gesalzen" keinen Nährwertbezug besitze, sondern vielmehr lediglich allgemeinen Charakter besitze. Bei der Beurteilung der Frage, welches Verständnis der Angabe beizumessen sei, sei auf den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher abzustellen, so die Ansicht des beklagten Unternehmens.

Diese Argumente ließ das OLG Karlsruhe jedoch nicht gelten.