OLG Düsseldorf: Werbeaussage "Webseiten auf unternehmenseigenen Servern" irreführend, wenn Hosting bei Tochtergesellschaft

Die Werbeaussage "Das Hosting aller Websides (...) läuft über die unternehmenseigenen Server" ist irreführend, wenn die Seiten tatsächlich bei einer Tochtergesellschaft gehostet werden <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs duesseldorf j2014 i_20_u_66_13_urteil_20140603.html _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.06.2014 - Az.: I-20 U 66/13).

Die Beklagte warb für ihre Leistungen mit der Aussage:

"Das Hosting aller Websides (...) läuft über die unternehmenseigenen Server. Besonders bei Unternehmensseiten spielen eigene Server eine große Rolle. Die Server garantieren die Verfügbarkeit der Systeme. Darüber hinaus ist das Rechenzentrum (...) für den Ernstfall mit Feuerlöschsystemen und Notstromaggregaten ausgerüstet."

Das Hosting der Webseiten wurde jedoch nicht von der Beklagten erbracht, sondern von einer ihrer Tochtergesellschaften.

Dies stufte das OLG Düsseldorf als wettbewerbswidrig ein. Für die angesprochenen Verkehrskreise sei entscheidend, dass das Hosting direkt bei der Beklagten erfolge und nicht bei einem Dritten. Dabei sei es unerheblich, ob es sich bei dem Dritten um eine Tochtergesellschaft handle oder nicht. Denn in jedem Fall habe die Beklagte, so die Richter, keinen unmittelbaren Zugriff mehr.

Vielmehr würden die Handlungen auf einen rechtlich selbständigen Dritten ausgelagert, so dass immer die Gefahr bestehe, dass dieser Dritte verkauft werde oder in Insolvenz gehe und damit nicht mehr der Kontrolle der Beklagten unterstehe, ohne dass dies der Kunde mitbekomme.

Dies gelte im vorliegenden Fall um so mehr, da die hier benannte Tochtergesellschaft noch im Ausland ansässig sei.

Die Behauptung der Beklagten sei daher irreführend.