OLG Frankfurt a.M.: Weiterbenutzung von alten Facebook-Likes und Facebook-Bewertungen irreführend

Ändert ein Unternehmen sein Franchise-System, darf es nicht mehr mit Facebook-Likes und Facebook-Bewertungen werben, die sich auf die vorherige Franchise-Form beziehen. Andernfalls liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.06.2018 - Az.: 6 U 23/17).

Das verklagte Unternehmen gehörte früher zum Franchise-System der Restaurantkette B. Während dieser Zeit sammelte es auf der von ihm betriebenen Facebook-Seite zahlreiche Bewertungen und Likes. Die Firma wechselte dann zum Franchise-Anbieter A, verwendete jedoch die bisherigen Inhalte auf Facebook weiterhin.

Das OLG Frankfurt a.M. bewertete dies als unzulässige Irreführung.

Denn dadurch erwecke das Unternehmen bei den Usern die Fehlvorstellung, dass die Bewertungen und Likes sich auf Dienstleistungen beziehe, die unter dem Konzept A erbrachten worden seien. In Wahrheit sei dieser aber nicht der Fall.

Dass die Beklagte die Facebook-Seiten selbst aufgebaut habe, stehe einer Irreführung nicht entgegen.

Die Fehlvorstellung werde auch nicht dadurch entkräftet, dass teilweise im Fließtext die Bezeichnung B auftauche. Entscheidend sei vielmehr, dass in der Überschrift jeweils nur der Name A genannt werde.