OLG Dresden: Verschweigen bestimmter wichtiger Tatsachen ist Wettbewerbsverstoß

Unterlässt es ein Unternehmer, seine Kunden über bestimmte wichtige Tatsachen hinsichtlich seiner Produkte zu informieren, liegt hierin eine wettbewerbswidrige Irreführung <link http: www.online-und-recht.de urteile verschweigen-bestimmter-wichtiger-tatsachen-kann-wettbewerbswidrig-sein-oberlandesgericht-dresden-20160809 _blank external-link-new-window>(OLG Dresden, Urt. v. 09.08.2016 - Az.: 14 U 1819/15).

Die Beklagte bot Brandschutzsysteme an und bewarb diese auch mittels Produktkatalogen. Sie wies dabei jedoch nicht darauf hin, dass der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis fehlte. 

Das OLG Dresden stufte dies als wettbewerbswidrig ein.

Bei dem Umstand, dass der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis fehle, handle es sich um eine relevante, wichtige Tatsache, auf die hätte hingewiesen werden müssen.

Denn durch das Fehlen dieses Nachweises werde die Verwendungsmöglichkeit des Brandschutzsystems ganz erheblich eingeschränkt. Denn der Nachweis müsse dann durch den Planer oder Anlagenhersteller erfolgen.