Die Online-Werbeaussage "100 % Rohkost" ist irreführend, wenn das Ausgangsprodukt zuvor erhitzt wird (LG Koblenz, Urt. v. 05.05.2020 - Az.: 2 HK O 61/17).
Die Beklagte bewarb ihre Produkte (u.a. Kokosnussöl) mit den Aussagen
"100 % naturbelassene Rohkostqualität“
und
"100 % Rohkost“
Das Ausgangsprodukt wurde dabei im Rahmen des Herstellungsprozesses vor der Pressung für mehrere Minuten blanchiert bei Temperaturen von über 80° C.
Damit verliere das Kokosfleisch seine Rohkostqualität, sodass die Werbeinhalte objektiv unrichtig seien, so das LG Koblenz in seiner Entscheidung:
"Damit verliert jedoch das Kokosfleisch seine Rohkostqualität und damit auch das Öl, das aus diesem blanchiertem und getrockneten Kokosnussfleisch gewonnen wird."

