LAG Köln: Öffentliche Facebook-Fotos dürfen zum privaten Gebrauch kopiert werden

Öffentliche Facebook-Fotos dürfen zum privaten Gebrauch kopiert werden <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LAG Köln, Urt. v. 19.01.2015 - Az.: 2 Sa 861/13).

Fotos, die ein User auf Facebook von sich veröffentlicht und die für die Allgemeinheit zugänglich sind, darf ein Dritter grundsätzlich zum privaten Gebrauch kopieren. Eine (Weiter-) Veröffentlichung dieser Werke ist jedoch nur mit Zustimmung erlaubt.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung beinhaltet - aus juristischer Sicht - kein wirklichen Neuigkeiten. Dass das Kopieren für den privaten Gebrauch <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __53.html _blank external-link-new-window>(§ 53 UrhG) auch für den Online-Bereich - und somit auch für Facebook-Fotos - gilt, ist seit langem einhellige Meinung.

In keinem Fall erlaubt diese Norm eine kommerzielle Verwendung oder eine Publikation (unabhängig davon, ob dies privat oder geschäftlich geschieht) auf der eigenen Webseite.