Die Nichtannahme der Ware ist keine ausreichende fernabsatzrechtliche Widerrufserklärung <link http: www.online-und-recht.de urteile verweigerung-der-warenannahme-keine-ausreichende-widerrufserklaerung-amtsgericht-dieburg-20151104 _blank external-link-new-window>(AG Dieburg, Urt. v. 04.11.2015 - Az.: 20 C 218/15(21)).
Die Parteien stritten darum, ob es für eine Widerrufserklärung ausreicht, wenn der Verbraucher es einfach ablehnt, die zugesandte Ware anzunehmen.
Der Kläger hatte online Ware geordert. Bei der Anlieferung verweigerte er jedoch die Annahme.
Das Gericht entschied, dass es sich dabei um keine ausreichende Erklärung handle.
Das Gesetz verlange in <link https: www.gesetze-im-internet.de bgb __355.html _blank external-link-new-window>§ 355 Abs.1 BGB:
"...Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen.."
Mit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie verlange das Gesetz eine ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers, ein konkludentes Handeln genüge nicht mehr.
In der Nichtannahme der bestellter Ware könne daher keine Widerrufserklärung gesehen werden.

