AG Düsseldorf: Feedback-Anfrage von Vodafone unzulässige Werbe-Mail

Das AG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.10.2014 - Az.: 20 C 6875/14) hat entschieden, dass eine elektronische Feedback-Anfrage von Vodafone eine unzulässige E-Mail-Werbung ist.

Der Kläger, ein Rechtsanwalt, wies Vodafone darauf hin, dass er keine Werbemails oder Feedback-Anfragen wünsche. Vodafone ignorierte dies und schickte gleich eine elektronische Nachfrage.

Das AG Düsseldorf stufte dies als unerlaubte Werbung ein. Auch Feedback-Anfragen seien juristisch als Werbung zu klassifizieren. Denn ein kommerzieller Zweck sei bereits dann anzunehmen, wenn Verbrauchergewohnheiten abgefragt würden, die im Zusammenhang mit den Produkten oder Dienstleistungen des Anfragenden stünden.