BGH: Bei Online-Bestellung von Heizöl fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht

Bei der Bestellung von Heizöl über ein Fernkommunikationsmittel steht dem Verbraucher ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht zu <link http: www.online-und-recht.de urteile fernabsatzrechtliches-widerrufsrecht-auch-bei-online-gekauftem-heizoel--bundesgerichtshof-20150617 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 17.06.2015 - Az.: VIII ZR 249/14).

Der BGH hatte die Frage zu beantworten, ob bei der Online-Order von Heizöl das ganz normale fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht gilt oder ob hier nicht möglicherweise eine Ausnahmevorschrift greift.

Die Vorinstanz, das LG Bonn <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-fernabsatzrechtliches-widerrufsrecht-bei-online-gekauftem-heizoel-landgericht-bonn-20140731 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.07.2014 - Az.: 6 S 54/14) hatte ein Widerrufsrecht verneint, da das Produkt den Preisschwankungen auf dem Finanzmarkt unterliege und somit einer der Ausnahmefälle vorliege.

Dieser Ansicht sind die Karlsruher Richter nicht gefolgt. Vielmehr haben sie die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung verneint.

Voraussetzung wäre gewesen, dass der spekulative Charakter den Kern des Geschäfts ausmache. Einen solchen spekulativen Kern weise der Ankauf von Heizöl durch den Verbraucher jedoch nicht auf, so dass die grundsätzlichen Bestimmungen zum Fernabsatzrecht greifen würden.

Somit stünde dem Kunden das herkömmliche Widerrufsrecht zu.