Die AGB-Klausel "Es gilt deutsches Recht" in einem Online-Shop verstößt gegen geltendes Recht und ist damit wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile agb-klausel-anwendbarkeit-deutsches-recht-unwirksam-oberlandesgericht-oldenburg-20140923 _blank external-link-new-window>(OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.09.2014 - Az.: 6 U 113/14).
Es ging um die nachfolgenden Klauseln in einem Online-Shop:
"Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht."
und
"Erfüllungsort: Es gilt deutsches Recht."
Das OLG Oldenburg stufte diese Regelungen als rechtswidrig ein.
Das LG Oldenburg sah hierin einen Verstoß gegen geltendes AGB-Recht, da die Bestimmung den Verbraucher aus dem Ausland benachteilige. So würde versucht, die zwingenden Vorschriften des ausländischen Verbraucherrechts zu umgehen, was jedoch unzulässig sei.
Das OLG Oldenburg schloss sich in der Berufungsinstanz dieser Meinung an.

