Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lufthansa sind rechtswidrig, so u.a. die Klausel zum Änderungsvorbehalt <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 17.02.2016 - Az.: 26 O 435/15).
Es ging um die nachfolgenden AGB des bekannten Beförderungsunternehmens:
"1. Die im Flugschein eingetragenen Reisedaten (Flugdatum, Flugnummer, Abflug- und Bestimmungsort, Name des Fluggastes) sind verbindlich und können unter Umständen nur gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr oder gar nicht verändert werden.
2. Sofern Sie an Ihrer Beförderung Änderungen vornehmen wollen, sind Sie verpflichtet, im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir weisen besonders darauf hin, dass gewisse Veränderungen keine, andere jedoch Erhöhungen des Flugpreises nach sich ziehen können."
Das LG Köln stufte beide Klauseln als rechtswidrig ein.
Die Klausel 1. lasse für den Verbraucher wirtschaftliche Nachteile und Belastungen nicht hinreichend erkennen, da nicht ersichtlich sei, in welcher Höhe Kosten anfallen würden und welche Änderungen dies überhaupt betreffe. Der Kunde könne nicht nachvollziehen, welche Änderungen kostenfrei und welche entgeltpflichtig seien. Ob beispielsweise die Änderung eines Namens kostenlos sei.
Darüber hinaus, so die Richter, sei die Bestimmung auch deshalb unangemessen, weil sie den Inhalt des Flugscheins selbst für den Fall als verbindlich erkläre, wenn die Daten fehlerhaft seien bzw. vom eigentlichen Vertragsinhalt abweichen. Verbindlich könne jedoch nur das sein, was die Vertragsparteien auch tatsächlich vereinbart haben.
Die Klausel zu 2. seien ebenfalls nicht hinreichend transparent. Auch hier sei nicht ersichtlich, welche Änderungen Erhöhungen des Flugpreises nach sich ziehen würdenb und welche nicht.

