Werbetexte genießen bei eigenschöpferischer Prägung Urheberrechtsschutz
Leitsatz
Werbetexte und Produktbeschreibungen können urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies gilt aber nur dann, wenn eine besondere individuelle, eigenschöpferische Prägung vorliegt.
Sachverhalt
Der Kläger ging gegen den Beklagten vor, weil dieser Werbetexte und Produktbeschreibungen des Klägers verwendet hatte. Der Kläger sah darin eine Urheberrechtsverletzung und begehrte Unterlassung. Die Vorinstanz gab ihm Recht.
Der Beklagte war der Ansicht, dass es sich um einfach gehaltene Texte handle, die keinen Urheberrechtsschutz genießen würden. Daher legte er gegen die Entscheidung Rechtsmittel ein.
Entscheidungsgründe
Das Gericht wies das Rechtsmittel zurück und gab dem Kläger Recht.
Es führte in seiner Begründung aus, dass Werbetexte zwar nicht der im Urheberrecht verankerten sogenannten "kleinen Münze" unterlägen, so dass nicht schon die geringste Eigenart und Formulierung geschützt sei. Von einem urheberrechtlichen Schutz sei aber dann zu sprechen, wenn der Text die Durchschnittsgestaltung deutlich überrage und eine besondere individuelle, eigenschöpferische Prägung zu erkennen sei.
Von einem derartigen Fall sei hier auszugehen. Die Produktbeschreibungen und Werbetexte seien relativ lang und in ihrer Gesamtheit in einem ansprechenden und individuellen Stil gehalten. Insofern liege ein Urheberrechtsschutz und damit der Unterlassungsanspruch hier vor.