Urteile nach Gerichten

 
Bundespatentgericht , Urteil v. 28.04.2011 - Az.: 28 W (pat) 95/10
Leitsatz:

In einem einfachen Markenlöschungsverfahren besteht keine Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Patentanwalts. Dessen Kosten sind nicht erstattungsfähig.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.09.2011 - Az.: 33 W (pat) 100/10
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Berufsunfähigkeit Vorsorge" ist als Marke für die Bereiche Versicherungs- und Finanzwesen nicht eintragbar. Es handelt sich um zwei sprachübliche Begriffe, die in ihrer Gesamtheit nicht über die ausreichende Unterscheidungskraft verfügen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 07.10.2011 - Az.: 25 W (pat) 509/10
Leitsatz:

Zwischen den Marken "K.FeeFee" und "K-fee" für die Bereiche Kaffee und Tee besteht keine Verwechslungsgefahr.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 11.08.2011 - Az.: 26 W (pat) 109/10
Leitsatz:

Zwischen den Begriffen "IMOVIE" und "iMOVE" besteht keine Verwechslungsgefahr für den Bereich IT-Produkte. Gerade der Wortbestandteil "Movie" ist sowohl klanglich als auch schriftbildlich dominant und wird von dem Verbraucher bewusst wahrgenommen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 31.08.2011 - Az.: 26 W (pat) 572/10
Leitsatz:

Der Werbeslogan "Ihre Energie. Unsere Leidenschaft" ist markenrechtlich für den Bereich Energieversorgung nicht geschützt. Es handelt sich um einen werbeüblichen Hinweis, der nicht als Herkunftsnachweis geeignet ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 13.07.2011 - Az.: 29 W (pat) 90/10
Leitsatz:

Der Begriff "Einfach" ist als Marke für die Bereiche Medien, Events und Werbung nicht geschützt. Es ist ein in der Werbung und in der allgemeinen Sprache üblicher Begriff, dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 14.09.2011 - Az.: 26 W (pat) 502/11
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Berliner Reichstagsbrand" ist als Marke für den Bereich Getränke eintragbar und verstößt nicht gegen die guten Sitten.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.08.2011 - Az.: 25 W (pat) 505/11
Leitsatz:

Der Begriff "MAXsecure" ist als Marke für die Bereiche Telekommunikation und Datenverarbeitung nicht eintragbar. Die Bezeichnung ist rein beschreibend, da jeder Verbraucher darunter "maximale Sicherheit" versteht. Ein Herkunftsnachweis ist darin nicht zu sehen.

Bundespatentgericht , Urteil v. 13.10.2011 - Az.: 30 W (pat) 33/09
Leitsatz:

"Schwarzwälder Schinken" darf diese Bezeichnung offiziell nur führen, wenn der Schinken nicht nur im Schwarzwald hergestellt, sondern auch verpackt und geschnitten wurde.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.08.2011 - Az.: 28 W (pat) 72/10
Leitsatz:

Der Begriff "Syltsilber" ist als Marke für die Bereiche Schmuck und Juwelierwaren eintragbar. Zwar ist Silber im Schmuckbereich gebräuchlich und üblich, dennoch liegt keine unmittelbare Beschreibung vor.