Urteile chronologisch

 
Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 12.04.2019 - Az.: 6 U 191/18
Leitsatz:

Rechtswidrige Versicherungsvergleiche eines Online-Portals

Bundesgerichtshof, Urteil v. 11.04.2019 - Az.: I ZR 54/16
Leitsatz:

. Bei einem Kauf auf Probe, bei dem die Absendung des Bestellscheins durch den Kunden ohne weiteres Handeln des Kunden ein Fernabsatzgeschäft auslöst, muss der Unternehmer die Informationspflichten gemäß Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB vor Absendung des Bestellscheins erfüllen.

2. Die nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB und Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU erforderlichen Informationen sind grundsätzlich unmittelbar in dem für den Fernabsatz benutzten Fernkommunikationsmittel selbst zu erteilen.

3. Für die Frage, ob alle in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU genannten Informationen objektiv in einem Werbemittel dargestellt werden können, ist erheblich, welchen Anteil diese Informationen am verfügbaren Raum des vom Unternehmer ausgewählten Werbeträgers einnehmen würden; die Werbebotschaft muss gegenüber den Verbraucherinformationen nicht zurücktreten. Das ist regelmäßig nicht der Fall, wenn für die verpflichtenden Verbraucherinformationen bei Verwendung einer für den durchschnittlichen Adressaten der Werbung angemessenen Schrifttype nicht mehr als ein Fünftel des für eine konkrete Printwerbung verfügbaren Raums benötigt wird.

4. Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB umfasst auch die Verpflichtung des Unternehmers, dem für seine Werbung genutzten Fernkommunikationsmittel - etwa einem Werbeprospekt - das Muster-Widerrufsformular beizufügen.

5. Wird für die verpflichtenden Verbraucherinformationen nebst Muster-Widerrufsformular mehr als ein Fünftel des für die konkrete Printwerbung verfügbaren Raums benötigt, muss das Muster-Widerrufsformular nicht in der Werbung abgedruckt und kann sein Inhalt auf andere Weise in klarer und verständlicher Sprache mitgeteilt werden; sodann ist zu prüfen, ob die übrigen Pflichtangaben nicht mehr als ein Fünftel des Raums der Printwerbung in Anspruch nehmen.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 11.04.2019 - Az.: 6 U 90/18
Leitsatz:

Voraussetzungen für Erstattungsanspruch für wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Bundesgerichtshof, Urteil v. 10.04.2019 - Az.: VIII ZR 56/18
Leitsatz:

Ein von einem Energieversorger im Internet angebotener Bestellvorgang auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages mit einem Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, in dem der (potentielle) Kunde ausschließlich - ohne dass ihm zuvor weitere Zahlungsmöglichkeiten angeboten worden sind - die Zahlung per Bankeinzug wählen und die Bestellung ohne Eintragung der Kontodaten nicht fortführen kann, verstößt gegen § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 10.04.2019 - Az.: VIII ZR 82/17
Leitsatz:

Zur Frage des Widerrufs einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung

Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.04.2019 - Az.: VI ZR 89/18
Leitsatz:

Zum Anspruch auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten, wenn der durch eine rechtswidrige Filmberichterstattung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Verletzte sogenannte Uploader auf Unterlassung in Anspruch nimmt.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 09.04.2019 - Az.: 6 U 13/19
Leitsatz:

Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten bei wettbewerbsrechtlicher Zweitabmahnung

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 05.04.2019 - Az.: 219 C 21/19
Leitsatz:

Fürsorgepflichten eines TK-Unternehmens hinsichtlich seiner Kunden

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 03.04.2019 - Az.: 32 SA 70/18
Leitsatz:

Gerichtsstand bei unberechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 03.04.2019 - Az.: 2-03 O 508/18
Leitsatz:

Fehlende Deckungsgleichheit zwischen Abmahnung und einstweilige Verfügung