Private Bio-Kennzeichnung für Mineralwasser wettbewerbswidrig
Leitsatz
Die Nutzung eines Bio-Kennzeichens für Mineralwasser ist wettbewerbswidrig. Dies gilt vor allem dann, wenn das Kennzeichen anhand von privat aufgestellten Kriterien vergeben wird, da es keine gesetzlich normierten Anforderungen für Bio-Mineralwasser gibt.
Sachverhalt
Bei dem Kläger handelte es sich um einen Wettbewerbsverein. Dieser monierte das Vorgehen des Beklagten. Dieser vertrieb ökologisch erzeugte Getränke, u.a. auch natürliches Mineralwasser. Das Unternehmen hatte bereits eine Vielzahl von Auszeichnungen im Bereich der Bio-Getränke erhalten.
Der Beklagte hatte sich mit einigen anderen Getränkeherstellern zusammengetan und eine Qualitätsgemeinschaft für Bio-Wasser gegründet. Diese war rein privatrechtlich organisiert. Es wurden hier verschiedene Kriterien aufgestellt. Bei Erfüllung dieser Kriterien konnte das Kennzeichen Bio-Wasser vergeben werden, welches als Wort-Bildmarke eingetragen war. Hiergegen ging der Kläger vor. Er war der Auffassung, dass das Bio-Kennzeichen wettbewerbswidrig sei, da es keine gesetzlich normierten Anforderungen an ein Mineralwasser gebe. Daher begehrte er Unterlassung.
Entscheidungsgründe
Die Richter gaben dem Kläger Recht.
Sie erklärten, dass das Zertifizierungssystem des Beklagten rein privatrechtlicher Natur sei. Die Qualitätsgemeinschaft habe eigene Kriterien für die Vergabe eines Bio-Kennzeichens ausgearbeitet, welche die Mitglieder dieser Gemeinschaft jedoch nicht befugten, ein derartiges Bio-Siegel zu verwenden.
Dies liege vor allem daran, dass es keine gesetzlich normierten Vorgaben für den Herstellungsprozess von Mineralwasser gebe, die die Verwendung der Bezeichnung "Bio-Mineralwasser" reglementierten. Es gebe auch keine anderen gesetzlichen Kriterien, welche für Bio-Mineralwasser Anwendung fänden. Insofern sei die Nutzung eines derartigen, rein privatrechtlich aufgestellten Bio-Kennzeichens, wettbewerbswidrig.