Keine Verwendung von "Scorpions" für Kampfsportbekleidung

Bundespatentgericht

Beschluss v. 05.04.2011 - Az.: 33 W (pat) 526/10

Leitsatz

Zwischen der Bezeichnung der Musikgruppe "Scorpions" in den Klassen für CDs, Schallplatten und Merchandise-Artikel und "Scorpion Budo's Finest" in der Klasse für Kampfsportbekleidung besteht hinsichtlich ergänzender Waren wie T-Shirts, Sweatshirts und Freizeitkappen Verwechslungsgefahr.

Sachverhalt

Beantragt wurde die Eintragung der Marke "Scorpion Budo's Finest" in der Klasse für Kampfsportbekleidung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Die Klägerin war Markeninhaberin der Bezeichnung "Scorpions", eingetragen unter anderem in den Klassen für CDs, Schallplatten und Merchandise-Artikel wie T-Shirts, Sweatshirts und Kappen.

Aufgrund der Bekanntheit der Musikgruppe "Scorpions" fürchtete die Klägerin die Verwechslung beider Marken und erhob Widerspruch gegen die Eintragung. Das DPMA wies den Widerspruch zurück.

Dagegen wendete sich die Klägerin mit einer Beschwerde zum Bundespatentgericht.

Entscheidungsgründe

Das Gericht gab der Beschwerde teilweise statt.

Hinsichtlich der Eintragung in der Klasse für Kampfsportbekleidung seien die Marken verwechslungsfähig.

Verwechslungsgefahr bestehe immer dann, wenn die betroffenen Kreise annehmen könnten, die in Rede stehenden Produkte stammten aus dem demselben Unternehmen. Dabei ist auch die Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu berücksichtigen.

Zwar bestehe nur eine geringe Ähnlichkeit zwischen Kampfsportbekleidung und Merchandise-Artikeln einer Musikgruppe, jedoch handle es sich vorliegend teilweise um ergänzende Waren. So könne beispielsweise ein T-Shirt der Klägerin ebenfalls unter Kampfsportbekleidung getragen werden.

Den betroffenen Marken komme auch optisch eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit zu. Der Zusatz "Budo's Finest" trage nicht zur Abgrenzung beider Bezeichnungen bei.

"Budo" sei im Kampfsportbereich ein gängiger Begriff für bestimmte Kampfsportarten. Der Begriff "Finest" weise nur auf die Qualität der Waren hin. Der Zusatz habe daher nur eine beschreibende Funktion und präge die Marke nicht.

Zwischen den beiden Marken bestehe daher in den Klassen für T-Shirts, Sweatshirts und Freizeitkappen Verwechslungsgefahr.