"Bild"-Zeitung darf Angeklagten nur verpixelt abbilden
Leitsatz
Unverpixelte Abbildungen von Prozessbeteiligten in der Presse (hier: "Bild"-Zeitung) sind unzulässig, da sie die ungestörte Rechtsfindung behindern.
Sachverhalt
Die Tageszeitung "Bild" wendete sich gegen zwei richterliche Anordnungen. Es war ihr nicht gestattet, in der Berichterstattung über einen laufenden Prozess den Angeklagten, Zeugen und Nebenkläger unverpixelt abzubilden.
Entscheidungsgründe
Das Gericht lehnte den Antrag der "Bild" ab.
Die Veröffentlichung nicht anonymer Bilder könne die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung beeinträchtigen.
Ferner könne auch die Gewährleistung der Sicherheit der Angeklagten erschwert werden. Die Beeinträchtigung der Pressefreiheit durch die anonyme Berichterstattung sei daher rechtmäßig.