"Augsburger Puppenkiste" und "Leipziger Puppenkiste" nicht verwechslungsfähig

Bundesgerichtshof

Urteil v. 18.12.2008 - Az.: I ZR 200/06

Leitsatz

Zwischen den Marken "Augsburger Puppenkiste" und "Leipziger Puppenkiste" besteht keine Verwechslungsgefahr.

Sachverhalt

Die Klägerin betrieb unter der Bezeichnung "Augsburger Puppenkiste" ein bundesweit bekanntes Marionettentheater. Sie war auch Inhaberin selbiger Wort-/Bildmarke, die für Produktionen, Organisation und Durchführung von Marionettenspielen eingetragen war.

In Leipzig betrieb die Beklagte ein Geschäft unter der Bezeichnung "Leipziger Puppenkiste", in dem sie Puppen und Puppenhäuser anbot. Das Angebot war unter "leipzigerpuppenkiste.de" abrufbar. Den Begriff "Leipziger Puppenkiste" hatte sie sich als Wortmarke schützen lassen. Diese Marke war jünger als die der Klägerin.

Die Klägerin sah in der Verwendung der Bezeichnung "Leipziger Puppenkiste" ihre Markenrechte verletzt und begehrte Unterlassung.

Entscheidungsgründe

Die Richter wiesen die Klage ab.

Zunächst stellten sie fest, dass die Klägerin keinen Unterlassungsanspruch aus der Marke "Puppenkiste" geltend machen könne. Ein Kennzeichenschutz war nicht gegeben, da der Begriff "Puppenkiste" nicht isoliert verwendet worden sei, sondern lediglich als Bestandteil der "Augsburger Puppenkiste" verstanden werde.

Zwischen den Marken "Augsburger Puppenkiste" und "Leipziger Puppenkiste" bestehe keine Verwechslungsgefahr, so dass ein Unterlassungsanspruch hieraus nicht bestehe. Wichtig für diese Beurteilung sei der Gesamteindruck einer Marke, deren einzelne Bestandteile als Ganzes bewertet werden müssten.

Der Begriff "Puppenkiste" sei als Teil der Marke nicht so prägend, dass "Augsburg" dahinter zurücktreten müsse. Auch wenn geografische Angaben nur als Sachhinweis und nicht als Herstellerangabe verstanden würden, so trete der Begriff insgesamt als Herstellernachweis auf. Der durchschnittliche Verbraucher kenne den Begriff auch nur in dieser zusammengesetzten Form. Die einzelnen Bestandteile seien eher kennzeichnungsschwach. Es werde insgesamt nicht der Eindruck erweckt, dass die Marken "Augsburger Puppenkiste" und "Leipziger Puppenkiste" wirtschaftlich miteinander verbunden seien.