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eBay-Angebot muss Versandkosten der belieferten Länder enthalten
Landgericht Berlin, Urteil v. 24.06.2008 - Az.: 16 O 894/07
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Leitsatz:
In einem eBay-Angebot müssen alle Versandkosten der Länder angegeben werden, in die der Online-Händler eine Lieferung anbietet. Fehlen die Versandkosten, liegt ein Verstoß gegen die PAngV vor und der eBay-Verkäufer handelt wettbewerbswidrig.
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Sachverhalt:
Die Parteien vertrieben Garten- und Outdoorartikel. Der Beklagte erklärte in seinen eBay-Angeboten, dass er auch einen Versand seiner Produkte in die Europäische Union anbot. Die dafür anfallenden Kosten nannte er aber nicht.
Der Kläger sah darin eine Wettbewerbsverletzung und begehrte Unterlassung. |
Entscheidung:
Die Richter entschieden zu Gunsten des Klägers.
Die PAngV verlange von den Händlern, dass alle zusätzlich anfallenden Liefer- und Versandkosten der gesamten Höhe nach anzugeben seien. Dies gelte auch, wenn eine Lieferung in bestimmte Länder nicht nachgefragt werde. Es komme nur darauf an, was der Online-Verkäufer in seinem Angebot seinen Kunden offeriere und wozu er sich bereit erkläre. Der Verbraucher müsse bei Abschluss eines Vertrages wissen, welche Kosten auf ihn zukommen. Das gelte insbesondere dann, wenn in das europäische Ausland geliefert werde, da ein Auslandsversand unerwartet teuer ausfallen könne.
Der Beklagte werbe im vorliegenden Fall ganz gezielt mit dem Versand in die gesamte Europäische Union. Er gab jedoch nur für wenige Zielstaaten die Lieferkosten an, so dass er gegen die PAngV verstoße und sich wettbewerbswidrig verhalten habe.
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