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Zur Veröffentlichung von Urlaubsfotos von Prominenten
Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 324 O 614/08
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Leitsatz:
Die Veröffentlichung von Fotos, die einen prominenten Multimillionär mit seiner Lebensgefährtin im Urlaub auf einem Motorroller zeigen, stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Prominenten dar.
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Sachverhalt:
Eine Zeitschrift veröffentlichte zwei Fotos eines bekannten Multimillionärs, die ihn gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin im Urlaub auf einem Motorroller zeigen. Der zugehörige Text beschränkte sich auf eine Beschreibung der Fotos.
Der Prominente wehrte sich gegen die Veröffentlichung.
Die Zeitschrift brachte dagegen vor, dass er selbst mehrfach Urlaubsfotos an die Presse übersandt sowie über seine Liebe zum Motorroller-Fahren berichtet habe. Zudem habe er in einem Interview geäußert, dass es ihn nicht störe, im Urlaub von anderen, die ihn erkennen würden, fotografiert zu werden. |
Entscheidung:
Das Gericht gab dem Prominenten Recht und bestätigte einen Unterlassungsanspruch gegen die Zeitschrift.
Eine Einwilligung des Prominenten in die Veröffentlichung der streitgegenständlichen Urlaubsfotos sei nicht gegeben. Sie könne auch nicht aus dem Interview gefolgert werden, da hier nur vom Fotografieren, nicht vom Veröffentlichen die Rede gewesen sei.
Eine Einwilligung sei auch nicht entbehrlich. Zwar sei der Multimillionär eine absolute Person der Zeitgeschichte. Die Veröffentlichung von Fotos von Personen der Zeitgeschichte sei aber nur dann ohne Einwilligung zulässig, wenn die Berichterstattung auch ein zeitgeschichtliches Ereignis betreffe.
Die hierzu zu treffende Interessenabwägung ergebe vorliegend, dass der Schutz der Privatsphäre und das Interesse des Prominenten an einem ungestörten Urlaub deutlich gegenüber dem Informationsinteresse über das banale Ereignis des Motorroller-Fahrens überwiege.
Die Tatsache, dass der Prominente im Vorfeld selbst über seine Leidenschaft zum Motorroller-Fahren in der Presse berichtet habe und Fotos an die Presse übersandt habe, führe zu keinem anderen Ergebnis. Denn das unbeobachtete Fotografieren störe den Urlaubseffekt erheblich mehr als Fotos, die er selbst inszeniert habe.
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