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Zur Rechteübertragung für unbekannte Nutzungsarten in den 60er Jahren
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 09.01.2009 - Az.: 6 U 86/08
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Leitsatz:
Ohne konkrete Anhaltspunkte kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Urheber eines Films in den 60er Jahren bei der Übertragung von Verwertungsrechten zur Kinoauswertung auch Rechte für die Verwertung im Rahmen bis dato unbekannter Nutzungsarten (hier: Videozweitauswertung) übertragen wollte.
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Sachverhalt:
Der Kläger, Sohn und Erbe eines Miturhebers von 13 Filmen aus den Jahren 1957 und 1965 (u.a. Edgar Wallace- und Karl May-Verfilmungen), machte Schadenersatz gegenüber einem DVD-Vertreiber geltend, der seit Ende 2004 die entsprechenden Filme auf DVD anbietet. |
Entscheidung:
Für die Entscheidung kam es vor allem darauf an, ob die Urheber in den 60er Jahren auch die Verwertungsrechte für die bis dahin unbekannte Video- und DVD-Verbreitung übertragen hatten. Das Gericht war hiervon nicht überzeugt und sprach daher dem Kläger und den Miturhebern der Filme einen Schadenersatzanspruch für die weitere Verwertung zu.
Zwar enthielten viele der damaligen Verträge einen Verweis auf den Tarifvertrag für Filmschaffende, der eine Regelung beinhaltete, nach der die Rechte auch für "erst in Zukunft bekannt werdende Verfahren" übertragen werden sollten. Jedoch reichte dies dem Gericht nicht als Beweis dafür aus, dass auch der Vater des Klägers in seinem konkreten Vertrag eine derartige Rechteübertragung gewollt habe.
So sei es auch möglich gewesen, gewisse Passagen zu streichen. Da der DVD-Vertreiber den hier streitgegenständlichen Vertrag nicht vorlegen konnte, ging das Gericht davon aus, dass eine Rechteübertragung für Nutzungsarten, die dem Vater des Klägers nicht bekannt waren, nicht vereinbart worden sei. Vielmehr nahm es - der Zweckübertragungslehre folgend - an, dass immer nur die gerade für die geplante Art der Verwertung notwendigen Rechte übertragen werden sollten. Dies werde dem Willen des Gesetzgebers gerecht, der den Urheber an allen denkbaren Verwertungen seines Werkes beteiligen wolle.
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