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Zur Eilbedürftigkeit im vorläufigen Rechtsschutz bei selbst veranlasstem Gerichtswechsel
Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 22.08.2008 - Az.: I-2 W 43/08 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

1. Wer einen Anspruch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend macht, muss sich an das Beschleunigungsgebot halten und darf sich nicht zögerlich verhalten.

2. Lässt der Antragsteller einer einstweiligen Verfügung aufgrund eines von ihm initiierten Gerichtswechsels 29 Tage bis zur Einreichung des neuen Verfügungsantrages verstreichen, besteht keine Eilbedürftigkeit mehr.




Sachverhalt:

Aufgrund einer Patentrechtsverletzung beantragte die Antragstellerin den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Dies machte sie zunächst vor dem Landgericht Hamburg geltend. Unmittelbar vor Durchführung der mündlichen Verhandlung nahm sie den Antrag zurück und wendete sich wegen desselben Begehrens 29 Tage später an das Landgericht Düsseldorf.


Entscheidung:

Die Richter entsprachen dem Begehren der Antragstellerin nicht, da sie keine Eilbedürftigkeit mehr in der Sache sahen.

Zwar könne in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein Gerichtswechsel stattfinden, ohne dass dabei die Eilbedürftigkeit entfiele. Denn der Antragsteller könne jede gesetzliche Möglichkeit ausschöpfen, die das Verfahren zuverlässig und zügig vorantreibe. Jedoch müsse er dann dafür Sorge tragen, dass sich bei einem von ihm initiierten Gerichtswechsel keine ungebührliche Verzögerung ergebe.

Im vorliegenden Fall nahm die Antragstellerin ihren Antrag unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung zurück. Dies alleine habe schon schädlich für das Verfahren sein können. Daher habe sie in dieser Situation allen Anlass gehabt, das beim Landgericht Düsseldorf neu anhängige Verfahren nach besten Kräften zu beschleunigen. Sie blieb aber 29 Tage untätig, bis sie ihren Verfügungsantrag stellte.

Diese Untätigkeit empfanden die Richter als unangemessen, da die Antragstellerin keine Erklärung für ihre Verzögerung lieferte und der Sachverhalt bereits im vorherigen Hamburger Verfahren längst ermittelt war.




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