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Zum internationalen Gerichtsstand bei ausländischen Presseartikeln mit Internetveröffentlichung
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.12.2008 - Az.: I-15 U 17/08
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Leitsatz:
Ein Artikel, der im Lokalteil einer amerikanischen Tageszeitung sowie deren Internetpräsenz veröffentlicht wurde, begründet für mögliche Rechtsverletzungen keinen internationalen Gerichtsstand in Deutschland.
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Sachverhalt:
Der Konzern eines in Deutschland ansässigen Medienunternehmers erhob vor dem OLG Düsseldorf Klage gegen den Verleger der US-amerikanischen Tageszeitung wegen eines Berichts über den Verdacht, dass der Medienunternehmer Bestechungsgelder an ukrainische Amtsträger gezahlt habe.
Der Bericht erschien im Lokalteil der Stadt F., in der der Medienunternehmer bekannt ist, und in der gesamten in den USA vertriebenen nationalen Ausgabe der Zeitung.
Außerdem wurde er im Online-Archiv der Zeitung, dort ebenfalls im Lokalteil der Stadt F., veröffentlicht. |
Entscheidung:
Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab, weil in Deutschland kein internationaler Gerichtsstand für diese Klage bestehe.
Hierfür sei es erforderlich, dass die Zeitung - und vor allem nicht nur eine internationale Ausgabe, sondern eine Ausgabe mit genau dem streitgegenständlichen Artikel - im regelmäßigen Geschäftsverkehr nach Deutschland vertrieben werde. Dies konnte die Klägerin nicht beweisen.
Auch die Tatsache, dass der Artikel über das Online-Archiv auch in Deutschland abgerufen werden konnte, begründe keinen Gerichtsstand in Deutschland. Auch hinsichtlich des Internets sei zu verlangen, dass sich das Angebot gezielt und bestimmungsgemäß an Leser in Deutschland richte. Dies sei bei dem Artikel in dem Lokalteil der Stadt F., der inhaltlich keinen Bezug zu Deutschland aufweise, nicht der Fall.
Selbst wenn 0,5 % der Leser der Online-Ausgabe der Tageszeitung aus Deutschland kämen - so der Vortrag der Klägerin - sei eher davon auszugehen, dass diese die Artikel im internationalen Teil lesen und nicht den hier streitgegenständlichen Artikel.
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