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Zulässige Kriterien bei Vergabeverfahren für einen Abfallentsorgungsauftrag
Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 05.12.2008 - Az.: 1 Verg 9/08
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Leitsatz:
Im Rahmen einer Ausschreibung eines kommunalen Abfallentsorgungsauftrags ist es vergaberechtlich zulässig, auf das Kriterium des niedrigsten Preises als einziges Zuschlagskriterium abzustellen.
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Sachverhalt:
Der Antragsgegner, eine kommunale Gebietskörperschaft, hatte einen Abfallentsorgungsauftrag öffentlich ausgeschrieben. Dabei wies er bereits in der Ausschreibung darauf hin, dass die Entscheidung auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis fallen würde und dies das einzige Auswahlkriterium sei.
Diese Entscheidung wurde nicht näher begründet.
Die Antragstellerin strengte ein Vergabenachprüfungsverfahren an, nachdem sie für beide ausgeschriebenen Teilaufträge jeweils nur auf Platz 2 landete und die Aufträge nicht erhielt. Sie berief sich hierzu auf mehrere Rügen des Vergabeverfahrens, u.a. darauf, dass es aus ihrer Sicht unzulässig sei, allein auf den Preis abzustellen. |
Entscheidung:
Das Gericht hielt die Beschwerde der Antragsgegnerin für unbegründet.
Es sei zwar nach der nationalen Gesetzeslage anzunehmen, dass mehrere Auswahlkriterien den Ausschlag für einen Zuschlag geben sollten. So solle möglichst nach dem Maximalprinzip ausgeschrieben werden, d.h. derjenige den Zuschlag erhalten, der für einen Preis die bestmögliche Leistung biete.
In der Rechtsprechung sei jedoch anerkannt, dass auch eine Ausschreibung nach dem Minimalprinzip, d.h. nach dem niedrigsten Preis für vergleichbare Leistungen, zulässig sei.
Diesen Weg habe der Antragsgegner vorliegend gewählt. Eine Dokumentation der Gründe für diese Entscheidung sei nicht erforderlich, weil sie sich an das Gebot der Wirtschaftlichkeit halte.
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