Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Online & Recht
Online &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Zigarettenhersteller darf mit Dieter Bohlen und Prinz Ernst August werben
Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.06.2008 - Az.: I ZR 223/05 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

1. Haben Werbesprüche lediglich satirisch-spöttischen Charakter und greifen dabei Fragen von allgemeinem Interesse auf, so ist die Werbung mit Prominenten erlaubt.

2. Ein Anspruch der Prominenten auf nachträgliche Lizenzgebühr besteht nicht, da keine unzulässige Kommerzialisierung ihrer Namen vorliegt.




Sachverhalt:

Der Beklagte ist Zigarettenhersteller und machte in seiner Werbung Anspielungen auf die zwei prominenten Kläger Dieter Bohlen und Prinz Ernst August.

Die beiden sahen in den spöttischen Andeutungen eine nicht gewollte Kommerzialisierung ihrer Person zu Werbezwecken. Sie machten daher einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr durch die Nennung ihrer Namen gegen den Zigarettenhersteller geltend.

Dieser war der Auffassung, dass auch Produktwerbung den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit genieße. Ereignisse von gesellschaftlichem Interesse dürften daher im Rahmen der Werbung aufgearbeitet werden.


Entscheidung:

Das Gericht gab dem Zigarettenhersteller Recht.

Er habe lediglich aktuelle Geschehnisse zum Anlass für die satirische Reklame genommen. Die Annoncen erweckten nicht den Eindruck, die Prominenten würden die Zigarettenmarke bewerben. Auch hätten die Anspielungen keinen beleidigenden oder herabsetzenden Inhalt. Das Persönlichkeitsrecht der Kläger sei hier nicht verletzt.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung bestehe auch in der Wirtschaftswerbung und umfasse unterhaltende Beiträge, die Fragen von allgemeinem Interesse aufgriffen. In beiden Streitfällen bestehe ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Die Meinungsfreiheit verdränge den einfach-rechtlichen Schutz des vermögensrechtlichen Bestandteils der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Kläger. Die Güter- und Interessenabwägung falle daher zu Lasten der Kläger aus.




Weitere Rechts-Portale von uns:

Adresshandel & Recht - Infos zum Gewerblichen Adresshandel
Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Heilmittel & Recht - Rechts-Portal zum Heilmittelwerberecht
R-Gespräche und Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen