Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Online & Recht
Online &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Zeuge eines Telefongesprächs darf Inhalt vor Gericht wiedergeben
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 30.04.2009 - Az.: 12 U 196/08 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Hört eine unbeteiligte Person ein Telefongespräch mit, dann darf sie den Inhalt dieses Telefonats vor Gericht wiedergeben. Die Aussage musssich aber nur auf den Teil beschränken, den der Zeuge tatsächlich gehört hat.



Sachverhalt:

Die Klägerin nahm den Beklagten auf Schadensersatz aus einem zwischen den Parteien im Rahmen eines Telefongesprächs geschlossenen Kaufvertrags in Anspruch. Diese Telefonat hörte die Ehefrau des Beklagten mit. Während des Rechtsstreits sagte die Ehefrau zugunsten des Beklagten aus und gab wieder, welche Einzelheiten des Telefonats sie mitbekommen hatte.

Die Klägerin war der Auffassung, dass die Ehefrau wegen des Beweisverwertungsverbotes gar nicht habe gehört werden dürfen, weil sie unberechtigt das Telefonat zwischen den Parteien mitgehört habe. Sie sah darin ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt.


Entscheidung:

Die Richter entschieden zugunsten des Beklagten.

Sie führten zur Begründung aus, dass die Ehefrau als Zeugin des Telefonats vor Gericht habe aussagen dürfen. Ein Beweisverwertungsverbot komme im vorliegenden Fall nicht in Betracht.

Zwar verletze das heimliche Mithören von Telefonaten und die Verwertung des Gehörten vor Gericht grundsätzlich das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgehörten. Jedoch könne die Ehefrau des Beklagten hier nicht die Rechte der Klägerin verletzen, da sie die klägerischen Worte gar nicht mitbekommen habe.

Sie habe lediglich die Worte des Beklagten mitgehört und nur diese vor Gericht wiedergeben können, so dass eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin nicht vorliege. Nur wenn die Konstellation vorgelegen hätte, dass der Beklagte seine Ehefrau am Hörer habe lauschen lassen oder das Telefon auf Freisprechen gestellt hätte, ohne die Klägerin darüber in Kenntnis zu setzen, würde die Aussage im Prozess nicht verwertbar sein.




Weitere Rechts-Portale von uns:

Adresshandel & Recht - Infos zum Gewerblichen Adresshandel
Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Heilmittel & Recht - Rechts-Portal zum Heilmittelwerberecht
R-Gespräche und Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen