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Zeitungen müssen Äußerungen eines Politikers wörtlich oder sinngemäß wiedergeben
Landgericht Berlin, Urteil v. 20.11.2008 - Az.: 27 O 1029/08 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Veröffentlicht die Presse Aussagen eines Politikers, welche er so nicht gesagt hat, hat dieser einen Anspruch auf Unterlassung, wenn die Äußerungen nicht zumindest sinngemäß wiedergegeben wurden.



Sachverhalt:

Die beklagte Verlegerin veröffentlichte einen Zeitungsartikel über eine Podiumsdiskussion, bei der ein bekannter Politiker der Links-Partei angeblich die Verstaatlichung großer deutscher Familienunternehmen gefordert haben soll.

Gegen den Artikel ging der Politiker gerichtlich vor und begehrte Unterlassung, weil er sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Er habe niemals Pläne zur Verstaatlichung auch nur angedeutet, sondern lediglich eine größere Beteiligung der Arbeitnehmer an den Unternehmen gefordert.

Die Zeitung räumte ein, dass das Wort "Verstaatlichung" in der Podiumsdiskussion nie gefallen sei. Gleichwohl habe sie die Formulierung wählen dürfen, da diese inhaltlich die tatsächlich gemachten Ausführungen des Politikers wiedergespiegelt hätten.


Entscheidung:

Das Gericht entschied, dass die unwahre Äußerung zu unterlassen war.

Inwieweit eine Aussage zulässig sei und damit in den Schutz der Pressefreiheit falle, hänge davon ab, ob sie ihrem Sinn nach zutreffend erfasst wurde. Dabei sei im Einzellfall auf den Gesamtkontext abzustellen, wobei maßgeblich das Verständnis eines unvoreingenommenen Durchschnittspublikums sei.

Werde die Unterlassung weiterer solcher Äußerungen verlangt, seien höhere Anforderungen an die Zulässigkeit der Aussagen zu stellen, als wenn Schadensersatz gefordert werde.

Im Rahmen des Unterlassungsanspruches müsse bei der Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Persönlichkeitsschutz berücksichtigt werden, dass die sich äußernde Zeitung die Möglichkeit habe, sich in Zukunft eindeutig auszudrücken und klar zu stellen, was sie gemeint habe.

Verstaatlichung wertete das Gericht hier als unzulässige Formulierung, da sie von dem Links-Politiker nie gesagt wurde und auch vom Publikum nicht anders hätte verstanden werden können.




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