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"XtraCheck" ist als Marke für Computer und Werbung nicht eintragbar
Bundespatengericht , Beschluss v. 27.04.2010 - Az.: 33 W (pat) 106/08 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Der Begriff "XtraCheck" ist als Marke für die Bereiche Computer, Telefon und Werbung nicht eintragbar. Es handelt sich um einen rein beschreibenden Hinweis, dem die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.



Sachverhalt:

Der Kläger begehrte die Eintragung der Marke "XtraCheck" für die Bereiche Computerdienstleistungen, Telefon und Werbung. Das Deutsche Patent- und Markenamt wies die Anmeldung zurück. Es handle sich um einen in der Werbung üblichen Begriff, der für die Allgemeinheit freihaltebedürftig sei.

Daraufhin legte der Kläger Rechtsmittel ein und wandte sich an das Bundespatentgericht.


Entscheidung:

Die Richter wiesen die Anmeldung zurück.

Die Marke "XtraCheck" sei nicht unterscheidungskräftig und weise einen beschreibenden, im Vordergrund stehenden Charakter auf. Die einzelnen Wortbestandteile "Xtra" und "Check" würden zudem in der Werbebranche häufig als prägnante Aussage verwendet und daher seien daher durchaus üblich.

Der durchschnittliche Kunde werde in der Bezeichnung "XtraCheck" keinen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen erkennen können, sonder lediglich einen werbeüblichen Slogan.




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