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Werbung mit "sehr sparsamer Energieverbrauch" kann irreführend sein
Landgericht Freiburg, Urteil v. 12.07.2010 - Az.: 12 O 37/10 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Die Werbeaussage "sehr sparsamer Energieverbrauch" für Kühlschränke ist wettbewerbswidrig, wenn sich das Kühlgerät im Rahmen einer Testgruppe als nicht besonders sparsam darstellt und es eine Vielzahl von Geräten gibt, die eine deutlich bessere Energie-Effizienzklasse aufweisen.



Sachverhalt:

Bei dem Kläger handelte es sich um einen Wettbewerbsverband, der die Reklame des Beklagten beanstandete. Dieser verkaufte Kühlschränke und bewarb ein Produkt mit den Worten "sehr sparsamer Energieverbrauch".

Dies hielt der Kläger für irreführend, da das Gerät in einer Gruppe von fast 600 Geräten getestet wurde und weit mehr als die Hälfte der dortigen Kühlschränke eine gleiche oder bessere Energie-Effizienzklasse aufwiesen. Daher begehrte er Unterlassung.


Entscheidung:

Die Richter gaben dem Kläger Recht.

Sie erklärten, dass die Reklame des Beklagten irreführend und damit wettbewerbswidrig sei.

Bei einer derartigen Aussage werde der durchschnittliche Kunde davon ausgehen, dass es sich um einen Kühlschrank handle, der gegenüber den anderen Produkten einen besonderen Vorteil habe, weil er besonders sparsam sei. Der Kunde werde aber in Bezug auf diesen Punkt in die Irre geführt, weil 300 Kühlgeräte aus einer großen Testgruppe die gleichen Energie-Effizienz-Bedingungen aufweisen und ein Großteil sogar weit bessere Energie-Werte habe.

Insofern liege ein Wettbewerbsverstoß vor, der den klägerischen Unterlassungsanspruch begründe.




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