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Werbung mit falschen Erscheinungsdatum eines Buches irreführend
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 27.07.2009 - Az.: 5 W 76/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Eine Buchhandlung handelt wettbewerbswidrig, wenn sie mit einem früheren Lieferdatum eines Buches wirbt als das vom Verlag angegebene Erscheinungsdatum. Sie führt damit die Kunden in die Irre.



Sachverhalt:

Bei der Klägerin handelte es sich um einen Verlag. Die Beklagte war eine Buchhandlung. Diese warb für ein Buch, welches unter Angabe eines bestimmten Liefertermins herausgegeben wurde.

Da dieser Termin jedoch früher war als das angegebene Erscheinungsdatum, begehrte die Klägerin Unterlassung. Durch diese Art der Reklame würden die Kunden ihrer Ansicht nach in die Irre geführt.


Entscheidung:

Die Richter gaben der Klägerin Recht.

Sie erklärten, dass von einer wettbewerbswidrigen Irreführung auszugehen sei, wenn der Kunde von dem Liefertermin ausgehe, das Buch aber tatsächlich erst einige Zeit später herausgegeben werde.

Es sei nicht ersichtlich und es sei auch nichts dazu vorgetragen worden seitens der Beklagten, warum diese über bessere Kenntnis zu einem Veröffentlichungsdatum verfügen solle als die Klägerin selbst. Daher stehe der Klägerin der Unterlassungsanspruch vollumfänglich zu.




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