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Werbung mit "Bester seiner Gruppe" bei falscher Aussage irreführend
Landgericht Duesseldorf, Beschluss v. 26.03.2010 - Az.: 38 O 1/10
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Leitsatz:
Wirbt ein Unternehmen damit, dass seine Produkte "Bester seiner Gruppe" und "Award Winner" geworden sind, so ist diese Testsieger-Behauptung irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn die Aussage gar nicht zutrifft oder es Mitbewerber gab, deren Produkte genauso gut bewertet worden sind.
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Sachverhalt:
Die Parteien waren Wettbewerber und stellten Autokindersitze her. Die Beklagte bewarb ihr Produkt mit Testsiegeln einer Motorwelt-Zeitschrift und darunter mit den Worten
"Bester seiner Gruppe"
"Award Winner". |
Die Klägerin hielt dies für rechtswidrig, weil die Motorwelt-Zeitschrift gar keine Testsiegel vergebe. Darüber hinaus hätten die Produkte der Klägerin in anderen Test dieselben Ergebnisse erzielt, wie die der Beklagten. Daher sei die Reklame irreführend. |
Entscheidung:
Das Gericht gab der Klägerin Recht.
Die Richter erklärten, dass die Beklagte sich wettbewerbswidrig verhalte, wenn sie mit Testsieger-Ergebnissen werbe, obwohl die Aussage nicht zutreffe.
In den Testreihen habe sich heraus gestellt, dass es mindestens noch 3 weitere Mitbewerber gegeben habe, welche dieselben Testergebnisse erzielt hätten. Die Beklagte habe sich mit ihren Produkten in der Gesamtbewertung nicht besonders hervorgehoben, so dass eine irreführende und wettbewerbswidrige Werbung vorliege.
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