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Werbung für "Plastische Chirurgie" durch Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 03.06.2008 - Az.: 4 U 59/08
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Leitsatz:
Ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie mit der Zusatzqualifikation "Plastische Operationen" darf nicht ohne Erläuterung seiner Facharztqualifikation in den Gelben Seiten o.ä. unter der Rubrik "Plastische Chirurgie" werben. Bei einer Klarstellung seiner Qualifikation ist dies allerdings zulässig.
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Sachverhalt:
Die Klägerin nahm einen Arzt und Zahnarzt auf Unterlassung für Werbung in den Gelben Seiten und in dem Örtlichen in Anspruch. Er war Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie mit der Zusatzqualifikation "Plastische Operationen".
In den Gelben Seiten und im Örtlichen bewarb er seine Praxis unter der Rubrik "Plastische Chirurgie" bzw. "Plastische und Ästhetische Chirurgie". Dabei gab er in den Gelben Seiten lediglich seinen Namen, seine Anschrift und seine Rufnummer an.
Im Örtlichen dagegen wählte er den folgenden Eintrag:
"Dr. med. Dr. med. dent. B, Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, Plastische Operationen, Fachzahnarzt f. Oralchirurgie […]". |
Entscheidung:
Das Gericht differenzierte nach der Gestaltung der Einträge im einzelnen und hielt den Eintrag in den Gelben Seiten für wettbewerbswidrig, den Eintrag im Örtlichen dagegen für zulässig.
In den Gelben Seiten sei der Eintrag irreführend. Der angesprochene Verkehrskreis nehme mangels klarstellenden Hinweises auf die tatsächliche Facharztbezeichnung des Arztes an, dieser sei, wenn er unter der Rubrik "Plastische Chirurgie" werbe, auch tatsächlich Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Jedenfalls aber liege der Eindruck nahe, der Werbende biete allgemein und nicht nur in der Kopf-Hals-Region die Plastische Chirurgie an.
Dagegen sei eine Irreführungsgefahr trotz der ähnlichen Rubrikbezeichnung bei dem Eintrag im Örtlichen nicht gegeben. Dort werde ausdrücklich auf die Qualifikation und Facharztbezeichnung des Arztes hingewiesen. Jemand, der eine plastisch-chirurgische Operation in anderen Bereichen erwäge, werde sich lebensnah angesichts dieses Eintrags nicht bei dem werbenden Arzt melden.
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