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Werbe-E-Mails mittels Confirmed Opt-In-Verfahren rechtswidrig
Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.07.2009 - Az.: 48 C 1911/09
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Leitsatz:
1. Liegt keine ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vor, ist der Versand von Werbe-E-Mails unzulässig.
2. Die Zusendung von Werbung an E-Mail-Adressen, die mittels Confirmed Opt-In-Verfahren erhoben wurden, ist rechtswidrig. Denn der Adressat muss von sich aus erst tätig werden, um sich aus dem Newsletter auszutragen.
3. Das Double-Opt-In-Verfahren hingegen gewährleistet, dass der E-Mail-Empfänger nicht in seinen Rechten verletzt wird.
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Sachverhalt:
Der Kläger war Rechtsanwalt und erhielt unter seiner Kanzlei-E-Mail-Adresse eine Nachricht der Beklagten, dass die Registrierung der Club-Mitgliedschaft erfolgreich gewesen sei. Zukünftig werde der Kläger darüber hinaus einen regelmäßigen Newsletter erhalten.
Diese E-Mail enthielt ferner folgenden Text:
"Haben Sie den Newsletter nicht bestellt und diese E-Mail irrtümlich erhalten? Dann klicken Sie bitte hier, um aus dem Verteiler gelöscht zu werden." |
Der Kläger hielt dies für rechtswidrig und begehrte Unterlassung. |
Entscheidung:
Der Richter gab dem Kläger Recht.
Er begründete seine Entscheidung damit, dass das Werbeschreiben ohne ausdrückliche Einwilligung des Klägers an dessen berufliche E-Mail-Adresse versandt worden sei. Dies stelle einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Der Kläger sei als Anwalt verpflichtet, jede einzelne E-Mail durchzusehen, um Haftungsfälle zu vermeiden. Wenn sich darunter unverlangte Werbe-E-Mails befänden, koste es viel Zeit, diese aus den restlichen Mails herauszufiltern.
Die Beklagte sei verpflichtet gewesen, dass Double-Opt-In-Verfahren für ihre E-Mail zur Registrierung der Club-Mitgliedschaft zu verwenden. Denn hier werde der Newsletter erst durch die Bestätigung der Begrüßungs-E-Mail aktiviert. Auf diese Weise werde verhindert, dass die E-Mail-Adresse ohne Einverständnis des Empfängers verwendet werde.
Bei dem Confirmed Opt-In-Verfahren sei dies anders, da der Empfänger aktiv werden müsse, um eine künftige Überflutung seines Postfaches durch einen fortlaufenden Newsletter zu verhindern.
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