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Verteilung wissenschaftlicher Bücher auf Kongressstand keine irreführende Werbung
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.12.2008 - Az.: 3 U 152/07 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Es liegt keine irreführende Werbung eines Pharmaherstellers vor, wenn er Bücher über Arzneimittel auf einem Kongress verteilt, in denen sein Wirkstoff als das "nierensicherste" beschrieben wird, obwohl dies wissenschaftlich überholt ist. Wissenschaftliche Publikationen sind keine Werbung.



Sachverhalt:

Die Parteien waren Wettbewerber u.a. bei dem Vertrieb von Krebsarzneimitteln.

Die Beklagte bot auf einem Symposium auf ihrem Informationsstand ein Buch über Arzneimittel an. Die Klägerin hielt einige Äußerungen in dem Buch für wettbewerbsrechtlich unzulässig. So beanstandete sie, dass der Wirkstoff der Beklagten in dem Buch als "nierenfreundlich" und als das "nierensicherste" angepriesen werde. Sie selbst habe in einer Studie nachgewiesen, dass diese Ergebnisse überholt und demgemäß irreführend seien. Daher begehrte die Klägerin die Unterlassung dieser Aussagen.


Entscheidung:

Die Richter gaben der Beklagten Recht und wiesen die Klage ab.

Sie stellten fest, dass die Beklagte ihre Arzneimittel nicht mit den Behauptungen beworben habe. Sie habe lediglich ein wissenschaftliches Werk, in dem die beiden Äußerungen in einem textlichen Zusammenhang genannt würden, auf einem wissenschaftlichen Kongress auf ihrem Info-Stand ausgelegt und an Interessenten aus den Fachkreisen verteilt hat. Das sei als ein anderer Sachverhalt zu werten, da es sich bei den Äußerungen um die Meinung Dritter handle, die nicht isoliert dem Zwecke der Produktwerbung diene.

Denn der angesprochene Fachkreis erkenne, dass die Bemerkungen in einem Fließtext stünden, welcher auch die Dosierung des Wirkstoffs erkläre sowie die aufgetretenen Nebenwirkungen. In weiteren Randbemerkungen werde begründet, wann das Medikament "nierenfreundlich" sei und wann die Dosis reduziert oder gar abgesetzt werden müsse.

Es gehe also keinesfalls um blickfangmäßig hervorgehobene Werbeaussagen, sondern um einen von unabhängigen Wissenschaftlern geschriebenen Text, der insgesamt durch die erklärenden Randbemerkungen als Meinungsäußerung zu sehen sei.




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