Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Online & Recht
Online &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Versand von Spam-Mails untersagt
Landgericht Luebeck, Beschluss v. 10.07.2009 - Az.: 14 T 62/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Das Versenden von Werbe-Mails ist verboten, wenn der Adressat seine Zustimmung nicht erteilt hat. Der Betroffene ist nicht gezwungen seinen Spam-Filter auf das rechtswidrige Verhalten des Versenders einzurichten, er kann ebenso gut direkt Unterlassung verlangen.



Sachverhalt:

Der Kläger erhielt innerhalb weniger Monate unerwünschte Werbemails von der Beklagten, obwohl er sich aus dem Newsletter abgemeldet hatte. Daher forderte er die Beklagte auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, was diese nicht tat.

Daher ersuchte er gerichtliche Hilfe.


Entscheidung:

Die Richter entschieden zugunsten des Klägers.

Sie führten zur Begründung aus, dass die Zusendung von Werbe-Mails untersagt sei, wenn der Adressat diesem nicht zugestimmt habe. Denn das unaufgeforderte Zusenden von Werbemails stelle eine intensive Belästigung dar, die der Betroffene nicht hinnehmen müsse.

Zum einen werde der E-Mail-Eingangsordner blockiert, so dass der Empfang weiterer Mails nicht mehr möglich sei. Zum anderen koste es den Adressaten viel Zeit, sämtliche E-Mails auszusortieren, zu lesen und zu löschen.

Da die Beklagte trotz zweifacher Aufforderung weiter Spam-Mails versendet habe, habe sie in die Rechte des Klägers eingegriffen. Der Kläger sei nicht gezwungen den Spam-Filter entsprechend einzurichten, sondern könne auch direkt an die Beklagte heran treten und Unterlassung verlangen.




Weitere Rechts-Portale von uns:

Adresshandel & Recht - Infos zum Gewerblichen Adresshandel
Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Heilmittel & Recht - Rechts-Portal zum Heilmittelwerberecht
R-Gespräche und Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen