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Upload eines aktuellen Musikalbums löst Streitwert von 50.000,- EUR aus
Landgericht Duesseldorf, Beschluss v. 25.02.2011 - Az.: 12 O 73/11 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Der urheberrechtswidrige Upload eines aktuellen Musikalbums in einer P2P-Musiktauschbörse löst einen Streitwert von 50.000,- EUR aus.



Sachverhalt:

Bei der Klägerin handelte es sich um die Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an mehreren Musikstücken, die sich auf einem aktuellen Album befanden. Sie stellte fest, dass dieses Album in urheberrechtswidriger Weise in einer P2P-Musiktauschbörse vom Beklagten hochgeladen worden war.

Daher begehrte die Klägerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes u.a. Unterlassung.


Entscheidung:

Das Gericht gab der Klägerin Recht.

Der Beklagte hätte urheberrechtswidrig gehandelt, als er das Album mit den verschiedenen Titeln zum Upload angeboten und damit einer großen Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. Insofern sei er zur Unterlassung und Zahlung der Verfahrenskosten verpflichtet

Die Richter erklärten, dass für den vorliegenden Urheberrechtsverstoß ein Streitwert von 50.000,- EUR angemessen sei.




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