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Unzulässige Vergleichswerbung für Kosmetikartikel
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 18.02.2009 - Az.: 6 W 5/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Wird ein Kosmetikartikel u.a. mit der Aussage "die teuersten Prestige-Cremes wurden getestet und die O-Creme hat sie alle übertroffen" beworben, handelt es sich um unzulässige vergleichende Werbung. Dem Kunden werden bestimmte Eigenschaften der anderen Cremes vorenthalten, so dass keine Möglichkeit besteht, die getroffenen Aussagen zu überprüfen.



Sachverhalt:

Die Parteien waren beide Kosmetikartikelhersteller.

Die Beklagte bewarb eine Creme u.a. mit den Worten:

"Ein unabhängiges Labor hat die Feuchtigkeitswirkung einiger der teuersten Prestige-Cremes getestet und eine O-Creme (der Beklagten) hat alle übertroffen. Die neue Creme spendet intensiv und nachweislich länger Feuchtigkeit als alle Produkte im Test - sogar als die 150 Euro Cremes".

Die Klägerin hielt diese Werbung für unlauter und begehrte daher gerichtlich die Unterlassung der Reklame.


Entscheidung:

Die Richter gaben dem Kläger Recht.

Die angegriffene Werbung sei vergleichend, da sie die Produkte der Mitbewerber erkennbar mache und in der Werbeaussage konkret darauf Bezug genommen werde. Gemäß den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften müsse sich eine vergleichende Werbung jedoch auf nachprüfbare Eigenschaften der Produkte beziehen. Die Auswahl der getesteten Kosmetikartikel müsse nachvollziehbar sein und zumindest diejenigen Produkte umfassen, die als Marktführer in dem Preissegment bekannt seien.

An diesen Voraussetzungen fehle es im vorliegenden Fall. Der Verbraucher habe nicht die Möglichkeit zu überprüfen, ob die getroffenen Aussagen stimmten. Dies müsse aber gewährleistet sein, da er sonst aus dem vielfältigen Angebot des Marktes nicht den größtmöglichen Vorteil ziehen könne. Die Beklagte sei demnach verpflichtet gewesen, die Einzelheiten des Tests und seine Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die könne durch einen Hinweis in der Werbung selbst oder auf der Internetseite geschehen.




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