Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Online & Recht
Online &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Unwirksame AGB von British Airways
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 18.12.2008 - Az.: 16 U 76/08 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

1. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist bei der Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine ausländische Fluggesellschaft gegeben, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in Deutschland hat und das schädigende Ereignis in Deutschland eingetreten ist.

2. Nimmt der Verbraucher nur einen Teil der Leistung in Anspruch, so kann die Fluggesellschaft ihm nicht die restliche Beförderungsleistung verweigern. Derartige Vertragsklauseln sind unwirksam, da sie den Flugzeugpassagier unangemessen benachteiligen.




Sachverhalt:

Die Parteien stritten über einen Anspruch des Klägers als Verbraucherschutzorganisation auf Unterlassung der Verwendung einer bestimmten Klausel in den AGB von British Airways. British Airways hat ihren Sitz im Ausland und eine Niederlassung in Deutschland.

In den AGB verwendete sie folgende Regelung:

"Wenn Sie nicht alle Flightcoupons in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen, wird der Flugschein von uns nicht eingelöst und verliert seine Gültigkeit."

Der Kläger war der Auffassung, dass diese Klausel die Passagiere unangemessen benachteilige. Zwischen der Leistung und Gegenleistung bestehe eine erhebliche Störung, da der Verbraucher das Beförderungsentgelt im Vorfeld bezahlt habe und ihm daher ein Anspruch auf Beförderung zustehe.


Entscheidung:

Die Richter entschieden im Sinne des Klägers.

Zunächst stellten sie fest, dass die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben war. Ein Unternehmen, das seinen Sitz im Ausland habe, könne in Deutschland verklagt werden, wenn eine unerlaubte Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilde und dieses schädigende Ereignis in Deutschland eingetreten sei. Davon war hier auszugehen.

Weiterhin sei der angegriffene Teil der AGB rechtswidrig, da er den Kunden benachteilige.

Die Klausel verstoße gegen die gesetzliche Wertung, weil sie lediglich das Ziel habe, den Reisenden seines Weitertransportanspruchs unter Fortbestand eines Vergütungsanspruchs zu berauben. Die Fluggesellschaft wolle erreichen, dass der Fluggast ein neues Ticket erwerben müsse, obwohl er den vollen Flugpreis für die Gesamtstrecke bereits bezahlt habe. Andererseits sei die Beklagte in der Lage, diesen Sitzplatz an einen anderen Interessenten zu verkaufen.




Weitere Rechts-Portale von uns:

Adresshandel & Recht - Infos zum Gewerblichen Adresshandel
Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Heilmittel & Recht - Rechts-Portal zum Heilmittelwerberecht
R-Gespräche und Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen